Solltet auch Ihr zu den Leuten gehören, die sich im Straßenverkehr mit Blitzer-Apps vor Abkassier-Stationen der Staatsmacht schützen, dann sind die nun folgenden Infos für Euch sicherlich wichtig: das OLG Celle hat in zweiter Instanz entschieden, dass Smartphones mit einer entsprechenden App unter Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung fallen.
Smartphone & Blitzer-App fallen unter §23 StVO
Und dieser besagt, dass man „keine technischen Geräte“ betreiben oder betriebsbereit mitführen darf, mit denen man Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören kann. Der Gesetzgeber nennt an dieser Stelle besonders Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Und darunter fällt somit auch Euer Android-Device mit installierter Blitzer-App.
Bis zur Klärung: Vor Kontrolle, Smartphone in Tasche verschwinden lassen
Zu dem Urteil kam es, weil die Polizei einen Fahrer angehalten hatte, der einen Spurwechsel ohne zuvor zu Blinken vorgenommen hatte. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten ein am Armaturenbrett befestigtes Smartphone fest. Auf diesem war eine Blitzer-App installiert. Die Beamten verdonnerten den Fahrer zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 75 Euro. Der Fahrer ging in Berufung und so landet der Fall beim OLG Celle. Die Entscheidung eines OLGs gilt zwar nur für den OLG-Bezirk, entsprechende Urteile werden aber oftmals von anderen OLGs genau so übernommen. Eigentlich müsste hier der Bundesgerichtshof aktiv werden und eine bundesweite Entscheidung treffen. Solltet Ihr also in die nächste Verkehrskontrolle geraten, lasst das Smartphone in der Hosentasche verschwinden. Dann erspart Ihr Euch auch eine Kontrolle der IMEI-Nummer, ob das Device denn gestohlen wurde, während welcher die Beamten dann auch gerne mal einen Blick in Eure Fotoalben, Eure installierten Apps oder Eure privaten WhatsApps werfen werden.
Quelle: giga