Google ändert interne Richtlinien für Android-Smartphone-Hersteller
Interessante interne Dokumente des Google Konzern sind diese Tage an die Öffentlichkeit gelangt. Diese enthalten Vorgaben für Entwickler von Android Smartphones und Tablets und schreiben diesen zum Beispiel vor, wie viele Google Apps auf dem Mobile Device bei Auslieferung vorinstalliert sein müssen.
Google erhöht Anzahl der „Pflicht-Apps“ und definiert Homescreenvorgaben neu
Jeder Android-Smartphone/Tablet-Hersteller verpflichtet sich ab sofort dazu, 20 Google Apps vorzuinstallieren. Der Konzern erhält die Anzahl vorinstallierter Apps somit von 9 auf 20. Damit nicht genug: Google schreibt den Produzenten außerdem vor, wo diese Apps abgelegt werden müssen: Der Homescreen muss zwingend einen Google Folder bieten, in dem mindestens 13 Google Apps hinterlegt sein müssen. Außerdem muss dem Google Suchleisten-Widget in Zukunft mehr Platz zugeteilt werden! Noch komplizierter wird es bei den Richtlinien, die für die Nutzung des Sprachassistenten eingehalten werden müssen.
Vorgaben schränken Individualisierungsoptionen stark ein
Diese neuen Vorgaben schränken natürlich die Individualisierungsmöglichkeiten der einzelnen Hersteller ein. Wer nicht kooperiert, wird nicht im Google Play Store beworben und bekommt auch keine prozentualen Einnahmen der Google Suche. Wir vermuten, dass der Hintergrund der Anpassung der Entwickler-Vorschriften ein ganz einfacher ist: Samsung wird dieses Jahr sein eigenes Betriebssystem Tizen vorstellen und sich so von Google loslösen. Samsung ist noch Googles größter Partner unter den Smartphone-Entwicklern, eine Loslösung ist natürlich nicht in Googles Interesse und somit versucht Google jetzt die restlichen Entwickler noch stärker an sich zu binden.