Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung hat sicherlich noch kein offizielles Ende genommen, allerdings ist es nun wieder einmal zu einem neuen Urteil gekommen. Der iPhone-Hersteller Apple wurde aufgrund einer Verletzung von zwei Patenten von einem Geschworenengericht zu einer Strafe in Höhe von 158.400 US-Dollar verurteilt, umgerechnet zu etwa 114.0300 Euro.
Samsung muss blechen
Für Samsung wird die ganze Sache allerdings etwas teurer, denn das Unternehmen hat vom Gericht eine Strafe in Höhe von 119,6 Millionen US-Dollar aufgebrummt bekommen, die an Apple zu zahlen sind. Auch hierbei geht es um fünf Verletzungen von Apple-Patenten, für die Samsung allerdings nur in drei Verletzungen schuldig gesprochen wurde.
Apple selbst hat im Prozess übrigens 2,2 Milliarden gefordert, Samsung wollte Apple dagegen sechs Millionen Dollar Schadensersatz haben. Bei den beiden Patenten, für die Apple von Samsung keinen Schadensersatz bekommt bzw. die Patente, für die Samsung freigesprochen wurde, sind jene, für die Google bereits vor dem Prozess garantierte. Zwischen Samsung und Google gibt es demnach eine Vereinbarung, dass Google den Schaden entweder ganz oder zum Teil übernommen hätte, wenn Samsung hierfür in einem Prozess verurteilt worden wäre. Dumm gelaufen, dass nun ausgerechnet diese beiden Patente nicht Teil des Urteils gewesen sind.
Patentverletzungen beider Firmen
Das Geschworenengericht ist den Berichten zufolge im Übrigen der Ansicht, dass zwar beide Unternehmen Patente verletzt haben, allerdings von beiden Seiten aus nicht mit Absicht. Eine einzige Ausnahme gibt es jedoch: Das Patent Nummer 8, Endziffer 721 soll von Samsung vorsätzlich verletzt worden sein. Hier ging es um die Entsperrung von Geräten durch Gesten, die ihr ja sicherlich alle sehr gut vom iPhone kennt.
Als „sauber“ wurde zudem das Samsung Galaxy Tab 2 10.1 betitelt, da es von allen Gerätemodellen, die im Prozess zur Sprache kamen, keine Patentverletzungen aufweisen. Einzig eine Verletzung jener Patente, für die Google garantiert, warf Apple Samsung hierbei vor, allerdings sprach das Gericht Samsung im Falle dieser beiden Patente frei.