Wer sich dazu entscheidet, ein Android-Gerät zu entwickeln, erhält nun von Google ein paar strengere Auflagen vor die Nase gesetzt. Hersteller müssen nun mindestens 20 Applikationen des Unternehmens vorab installiert haben, wenn das Gerät für die Nutzer ausgeliefert wird.
Bislang gab es die Vorgabe, dass Hersteller für mindestens neun vorab installierte Apps sorgen mussten. Der Hintergrund ist recht einfach: Google möchte selbstverständlich auf dem Android-Gerät wieder mehr präsent sein und schreibt daher nicht mehr länger 9, sondern eben 20 Google-Apps vor.
Guter Platz für die Apps
Als wäre es damit noch nicht genug, so müssen die Anwendungen auf dem jeweiligen Gerät auch noch prominent platziert sein, wie es in den Richtlinien heißt. Auf dem ersten Home-Screen muss beispielsweise ein Ordner zu finden sein, in dem 13 Apps vorhanden sein sollen von Google.
Auf der Suchleiste wiederum muss von den Herstellern außerdem mehr Platz geboten werden. Auch im Bereich des Sprachassistenten gibt es nun weitere Vorgaben. Insgesamt geht es bei den neuen Regeln also darum, dass Google wieder mehr die Kontrolle über die Herstellung der Geräte hat, die mit dem Android-System laufen werden.
Unternehmen haben die freie Wahl
Die neuen Regelungen von Google sollen allerdings keine Pflicht für Android-Geräte-Hersteller sein. Die Unternehmen können frei entscheiden, ob sie die neuen Regeln einhalten oder eben nicht. Sofern sie es nicht tun und die Vereinbarung demnach nicht akzeptieren, werden sie auch nicht im Play Store beworben und erhalten zudem über die Google-Suche auch keinerlei weitere anteilhafte Einnahmen.
Die Änderungen zielen wahrscheinlich am ehesten auf den Geräte-Hersteller Samsung ab, die zwar gerne Android-Geräte auf den Markt bringen, aber parallel dazu immer mehr versuchen, sich von Google loszulösen. Der Hauptgrund dieser Änderung dürfte daher durch das Betriebssystem Tizen kommen, welches Samsung immer mehr etablieren möchte. Es bleibt spannend, wie dieser kleine „Kampf“ weitergehen wird.