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Widerspruch gegen Facebooks AGBs

Nov. 13, 2012 by Chris

Derzeit kursiert auf Facebook ein Bild, mit dem man hofft gegen die kommerzielle Nutzung der Daten durch Facebook zu widersprechen. Das ist jedoch juristisch gesehen Blödfug.

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Facebook verkauft die Daten seiner Mitglieder. Das ist mittlerweile allgemein bekannt (oder sollte es sein). Wer dies jedoch unterbinden möchte und Facebook ohne Werbung, Verkauf seiner Daten, PMs etc genießen will, muß, um es juristisch korrekt zu machen, einen Brief schreiben. Denn der Widerspruch an Facebook oder andere Anbieter dererlei Dienste kann nur dann auch gerichtlich geltend gemacht werden, wenn er schriftlich erfolgt ist. Eine Email reicht im Zweifel nicht aus.

Die letzte Änderung der AGBs ist allerdings schon etwas her (8. Juni). Die Nutzer durften da auch über die AGBs von Facebook abstimmen, allerdings beteiligten sich nur 0,04%. Zu einer wirkungsvollen Beteiligung wäre 1/3 nötig gewesen.

Ein erfolgreicher Widerspruch muß nicht heißen, daß Facebook sich beugt. Es kann auch heißen, daß das Konto einfach gesperrt wird. Und das ist definitiv im Rahmen der AGB und geltenden Rechts. Einfach mal die AGB lesen.

(via)

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Kategorie: Allgemein Stichworte: agb, agbs, facebook, privatsphäre, widerspruch

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