Die Begründung des amerikanischen Patentamtes USPTO hierfür dürfte schmerzen. Android-Nutzer könnte es erfreuen, bald wieder den Bounce-Back-Effekt zu haben, sofern er wieder eingebaut wird.
Der Effekt, der bis vor Kurzem in Patent 7,469,381 beschrieben war, ist als Gummiband-Effekt oder Bounce-Back-Effekt bekannt. Grob beschrieben: wenn man beim scrollen über das Dokumentenende kam, wurde der Bildschirm wieder, wie von einem Gummiband, in die entgegengesetzte Richtung „gezogen“, bis das Ende wieder auf der Bildschirmkante saß. Als Grund für die Aufhebung wird, Achtung, fehlende Neuheit und mangelnde Innovation genannt.
Samsung hat bei Richterin Koh beantragt, sich auch auf Grund dieser Entscheidung des Patentamtes über das Urteil der Jury hinweg zu setzen. Da es nicht allein um dieses Patent ging und die Jury Samsung auch wegen anderer Patente für schuldig befand, ist eine Übergehung der Jury eher unwahrscheinlich. Das Patent besteht in Europa noch, Samsung hatte allerdings die Löschung dessen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beantragt. Wenn es auch hier aberkannt wird, können die Entwickler der verschiedenen Hersteller dieses Feature wieder einbauen.
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