Vorgestern wurden in Deutschland die Haushalte von Käufern einer Spionagesoftware durchsucht. Dabei handelt es sich um das DroidJack-Programm, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. Hintergrund der Durchsuchungen war die Annahme der leitenden Staatsanwaltschaft, dass die angebotene Software ausschließlich für illegale Zwecke genutzt werden könne.
Nutzung kein Spaß, sondern eine Straftat!
Aktuell werden Stimmen laut, die behaupten, die Ermittler hätten vollkommen außer Acht gelassen, dass die Software auch zu Test- oder Entwicklungszwecken genutzt werden könnte. Zum Beispiel um eine Erkennungssoftware oder Ähnliche zu testen. Bei DroidJack handelt es sich jetzt nicht um irgendeine Spielerei, sondern damit kann bis hin zum Mobile-Tan-Phishing schon richtig Schaden angerichtet werden, genug kriminelle Energie vorausgesetzt. Aber auch schon ein Ausspionieren des untreuen Partners oder eine Nutzung als „Aprilscherz“ ist kein „dummer Jungen-Streich “ mehr, sondern eine Straftat und wird wohl auch so verfolgt. Entsprechende Software-Angebote und Apps am besten gar nicht erst nutzen, downloaden oder gar kaufen…