Es klingt fast traumhaft. Zu schön, um wahr zu sein. Zumindest für Samsung-Fans, Apple dürfte das, inklusive der Konsequenzen, nicht gefallen.
Apple hatte in Deutschland per Einstweiliger Verfügung den Import mehrerer Galaxy Tab-Modelle gestoppt und wollte im Hauptverfahren ein generelles Verbot erwirken. Doch dem schob die Richterin einen Riegel vor, sie sehe keine Verwechslungsgefahr der Galaxy Tab Reihe mit dem iPad und setzte das Verfahren aus. Sie wartet auf ein Urteil des EU-Markenamts in Spanien, vor dem Samsung derzeit die Aufhebung des Geschmacksmusterpatents „flaches Viereck mit runden Ecken“ erstreiten will. Sollte die Richterin bei ihrer Meinung, unabhängig von der Entscheidung des Eu-Markenamts, bleiben, müßte Apple Samsung u.U. sogar Schadensersatz zahlen und Samsung kann wieder seine Tablets importieren. Das Importverbot bleibt allerdings bis zur Entscheidung im Hauptverfahren bestehen.
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